Abtreibung

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Schwangerschaftsabbruch;

    Gesetzliche Grundlagen

    siehe Fristenlösung.

    Medizinische Grundlagen

    Die Abtreibung erfolgt in Vollnarkose durch Absaugen oder Ausschabung des Gebärmutterinhaltes, wobei auch die gesamte Schleimhaut entfernt wird.

    Eine weitere Methode die Einnahme der so genannten Abtreibungspille (RU 486). Es handelt sich hierbei um ein Anti-Progesteron, das das Hormon Progesteron, das für die Schwangerschaft notwendig ist, blockiert und so eine Fehlgeburt verursacht. Sie wird in Frankreich seit 1988 angewandt. In Deutschland ruht die Zulassung der Abtreibungspille (wegen der geringen Anzahl der Verordnungen), nachdem das Präparat seit November 1999 unter dem Namen "Mifegyne" Ärzten und Kliniken zugeschickt werden durfte.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.