Ablösungssumme
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Entschädigungssumme, die zur Erlangung eines Rechts gezahlt werden muss; auch im Sport von Bedeutung (Herauskauf von Spielern aus bestehenden Verträgen).
Nach § 923 Zivilprozessordnung ist in einem Arrestbefehl ein Geldbetrag festgestellt, durch dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrests gehemmt und der Schuldner zu dem Antrag auf Aufhebung des Arrests berechtigt ist.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |