ADR (Börse)

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. von: American Depository Receipt;

    von US-amerikanischen Banken herausgegebene Hinterlegungsscheine für nichtamerikanische Aktien. In den USA werden ausländische Aktien i. d. R. nicht in Form einer Aktie (Urkunde), sondern als so genannte American Depository Receipts notiert. Dies sind Urkunden, die dem Inhaber einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen, ohne dass er die eigentlichen Aktien in seinen Besitz bekommt. Die Originalaktienurkunden werden von dem emittierenden Unternehmen bei einer US-amerikanischen Bank hinterlegt und dort verwahrt. ADRs verbriefen damit das Recht an einer oder mehreren hinterlegten Aktien und damit indirekt die Teilhaberschaft an dem emittierenden Unternehmen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.