Öffentlichkeit

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    1. das öffentliche Leben; die Gesellschaft und die gesellschaftlichen Vorgänge unter Ausklammerung der Privatsphäre der Individuen, soweit diese nicht von Interesse für die Gesellschaft ist; die Öffentlichkeit wird unter anderem durch die "öffentliche Meinung" repräsentiert.
    1. in § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes definiertes Prinzip, dass Gerichtsverhandlungen in der Regel nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden dürfen; dagegen stehen nur Bestimmungen höherwertigen Rechts, wie z.B. der Schutz der Prozessbeteiligten (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit); Schutz der Menschenwürde (Ausschluss der Öffentlichkeit z.B. bei Verhandlungen in Familien- und Kindschaftssachen); trotz des Prinzips der Öffentlichkeit ist in Deutschland die direkte mediale Übertragung von Verhandlungen via Rundfunk und Fernsehen nicht gestattet.