Öffentlichkeit
Aus WISSEN-digital.de
- das öffentliche Leben; die Gesellschaft und die gesellschaftlichen Vorgänge unter Ausklammerung der Privatsphäre der Individuen, soweit diese nicht von Interesse für die Gesellschaft ist; die Öffentlichkeit wird unter anderem durch die "öffentliche Meinung" repräsentiert.
- in § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes definiertes Prinzip, dass Gerichtsverhandlungen in der Regel nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden dürfen; dagegen stehen nur Bestimmungen höherwertigen Rechts, wie z.B. der Schutz der Prozessbeteiligten (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit); Schutz der Menschenwürde (Ausschluss der Öffentlichkeit z.B. bei Verhandlungen in Familien- und Kindschaftssachen); trotz des Prinzips der Öffentlichkeit ist in Deutschland die direkte mediale Übertragung von Verhandlungen via Rundfunk und Fernsehen nicht gestattet.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |