Organklage

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch-griechisch)

    Klage eines Verfassungsorgans des Bundes oder eines Landes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz), z.B. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder Teile dieser Organe, gegen ein anderes vor dem Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand kann jede rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners sein.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.