Organklage
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch-griechisch)
Klage eines Verfassungsorgans des Bundes oder eines Landes (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz), z.B. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder Teile dieser Organe, gegen ein anderes vor dem Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand kann jede rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners sein.
Kalenderblatt - 16. Mai
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