Non liquet

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "es ist nicht klar")

    Ausdruck der Rechtssprechung bei mangelnden Beweisen. Im Zivilprozess entscheidet das Gericht gegen die Partei, die den Beweis bringen muss, wenn die Klärung des Sachverhalts non liquet ist.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.