Gewerbe
Aus WISSEN-digital.de
juristische Bezeichnung für jede berufsmäßig ausgeübte, auf Erwerb ausgerichtete, selbstständige Tätigkeit, die nicht in der Landwirtschaft angesiedelt ist. Dazu zählen Dienstleistungen (aber nicht die öffentlichen Dienste) und Tätigkeiten in Industrie und Handwerk sowie die Heimarbeit. Im Allgemeinen versteht man darunter handwerkliche und industrielle Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Rohstoffen (Gegenteil von Handel), die nichtlandwirtschaftliche Güter produzieren. Oft wird der Begriff Gewerbe für Kleinbetriebe als Gegensatz zur Industrie gebraucht, man spricht vom mittelständischen Gewerbe.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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