Einwilligung

    Aus WISSEN-digital.de

    die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft im Unterschied zur Genehmigung, die nachträglich abgegeben wird. Nach § 183 Bürgerliches Gesetzbuch kann die Einwilligung bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerrufen werden, sofern sich nicht aus dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse ein anderes ergibt.

    Kalenderblatt - 16. Mai

    1924 Das amerikanische Repräsentantenhaus schließt Japaner von der Einwanderung in die USA aus.
    1933 Im Börsenblatt wird die erste amtliche Schwarze Liste von Büchern veröffentlicht, die aus öffentlichen Büchereien "auszumerzen" sind.
    1939 Der Ausbau des so genannten Westwalls zum Schutz von Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen.