Bildnis (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
nach § 60 Urheberrechtsgesetz steht das Recht der Vervielfältigung des Bildnisses nur dem Besteller oder seinem Rechtsnachfolger zu. Die Vervielfältigung ist nur durch Lichtbild gestattet, es sei denn, bei dem Bildnis handelt es sich um ein Lichtbildwerk. Ist dem so, so steht dem Besteller die Vervielfältigung auch auf andere Weise zu.
Kalenderblatt - 7. Mai
1915 | Der britische Passagierdampfer "Lusitania" sinkt, nachdem er von einem deutschen U-Boot torpediert wurde. 1 198 Menschen ertrinken. |
1939 | Das faschistische Italien erklärt sich bereit, ein Militärbündnis mit Deutschland abzuschließen. |
1951 | Die UdSSR wird in das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgenommen. |
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