Betriebsversammlung

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    Abk.: BV;

    durch den Betriebsrat mindestens vierteljährlich oder auf Antrag des Arbeitgebers bzw. ¼ der wahlberechtigten Arbeitnehmer einzuberufende und vom Betriebsratsvorsitzenden geleitete Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs mit Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zur Rechenschaftsablegung und zur Besprechung aktueller Fragen. Betriebsversammlungen dienen als Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu tarifpolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Fragen; sie können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten, jedoch keine Weisungen erteilen. Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nichtöffentlich.