Betriebsversammlung
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Abk.: BV;
durch den Betriebsrat mindestens vierteljährlich oder auf Antrag des Arbeitgebers bzw. ¼ der wahlberechtigten Arbeitnehmer einzuberufende und vom Betriebsratsvorsitzenden geleitete Versammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebs mit Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zur Rechenschaftsablegung und zur Besprechung aktueller Fragen. Betriebsversammlungen dienen als Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu tarifpolitischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Fragen; sie können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten, jedoch keine Weisungen erteilen. Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt und sind nichtöffentlich.
Kalenderblatt - 7. Mai
1915 | Der britische Passagierdampfer "Lusitania" sinkt, nachdem er von einem deutschen U-Boot torpediert wurde. 1 198 Menschen ertrinken. |
1939 | Das faschistische Italien erklärt sich bereit, ein Militärbündnis mit Deutschland abzuschließen. |
1951 | Die UdSSR wird in das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgenommen. |