Betriebsgeheimnis
Aus WISSEN-digital.de
Geschäftsgeheimnis; alles mit einem Geschäftsbetrieb Zusammenhängende, nicht Offenkundige, das nach dem erkennbaren Willen des Arbeitgebers aus wirtschaftlichen Interessen geheim bleiben soll; unbefugte Weitergabe ist strafbar (§ 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und verpflichtet zum Schadensersatz (§ 19 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer erlangte Fähigkeiten und Kenntnisse, auch Betriebsgeheimnisse, auswerten; die Vereinbarung einer Schweigepflicht oder eines Konkurrenzverbots ist möglich.
Kalenderblatt - 7. Mai
1915 | Der britische Passagierdampfer "Lusitania" sinkt, nachdem er von einem deutschen U-Boot torpediert wurde. 1 198 Menschen ertrinken. |
1939 | Das faschistische Italien erklärt sich bereit, ein Militärbündnis mit Deutschland abzuschließen. |
1951 | Die UdSSR wird in das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgenommen. |
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