Münchner Abkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ergebnis der Münchener Konferenz vom 29./30. September 1938 zwischen Hitler (Deutschland), Mussolini (Italien), Daladier (Frankreich) und Chamberlain (Großbritannien) anlässlich der sudetendeutschen Krise. Es wurde in letzter Stunde von Mussolini auf britische Bitte angeregt. Vorausgegangen waren mehrere Vermittlungsversuche (Lord Runciman in Prag, Chamberlain - Hitler in Berchtesgaden und Godesberg). Unter der ultimativen Drohung des Einmarsches Hitlers in die Tschechoslowakei musste diese die deutsch besiedelten Randgebiete Böhmens und Mährens (Sudetenland) an Deutschland abtreten. Dafür verzichtete Hitler auf weitere territoriale Ansprüche in Europa. Die europäischen Großmächte stimmten der Angliederung des Sudetenlandes an Deutschland zu, garantierten die Selbstständigkeit der Rest-Tschechoslowakei und gaben das System der kollektiven Sicherheit auf. Abschluss einer deutsch-britischen Nichtangriffserklärung. Hitler brach das Abkommen durch die Besetzung der Rest-Tschechoslowakei und die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren im März 1939. | + | Ergebnis der Münchener Konferenz vom 29./[[30. September]] 1938 zwischen Hitler (Deutschland), Mussolini (Italien), Daladier (Frankreich) und Chamberlain (Großbritannien) anlässlich der sudetendeutschen Krise. Es wurde in letzter Stunde von Mussolini auf britische Bitte angeregt. Vorausgegangen waren mehrere Vermittlungsversuche (Lord Runciman in Prag, Chamberlain - Hitler in Berchtesgaden und Godesberg). Unter der ultimativen Drohung des Einmarsches Hitlers in die Tschechoslowakei musste diese die deutsch besiedelten Randgebiete Böhmens und Mährens (Sudetenland) an Deutschland abtreten. Dafür verzichtete Hitler auf weitere territoriale Ansprüche in Europa. Die europäischen Großmächte stimmten der Angliederung des Sudetenlandes an Deutschland zu, garantierten die Selbstständigkeit der Rest-Tschechoslowakei und gaben das System der kollektiven Sicherheit auf. Abschluss einer deutsch-britischen Nichtangriffserklärung. Hitler brach das Abkommen durch die Besetzung der Rest-Tschechoslowakei und die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren im März 1939. |
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Version vom 20. Februar 2016, 02:24 Uhr
Ergebnis der Münchener Konferenz vom 29./30. September 1938 zwischen Hitler (Deutschland), Mussolini (Italien), Daladier (Frankreich) und Chamberlain (Großbritannien) anlässlich der sudetendeutschen Krise. Es wurde in letzter Stunde von Mussolini auf britische Bitte angeregt. Vorausgegangen waren mehrere Vermittlungsversuche (Lord Runciman in Prag, Chamberlain - Hitler in Berchtesgaden und Godesberg). Unter der ultimativen Drohung des Einmarsches Hitlers in die Tschechoslowakei musste diese die deutsch besiedelten Randgebiete Böhmens und Mährens (Sudetenland) an Deutschland abtreten. Dafür verzichtete Hitler auf weitere territoriale Ansprüche in Europa. Die europäischen Großmächte stimmten der Angliederung des Sudetenlandes an Deutschland zu, garantierten die Selbstständigkeit der Rest-Tschechoslowakei und gaben das System der kollektiven Sicherheit auf. Abschluss einer deutsch-britischen Nichtangriffserklärung. Hitler brach das Abkommen durch die Besetzung der Rest-Tschechoslowakei und die Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren im März 1939.
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