Nichtigkeitsklage

    Aus WISSEN-digital.de

    Klage im Zivilprozess (§ 579 Zivilprozessordnung), in der die Nichtigkeit eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden soll. Eine Nichtigkeitsklage wird betrieben, um ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wegen Verfahrensmängeln wieder aufzunehmen; daneben ist sie eine Klage, um eine Ehe für nichtig zu erklären (z.B. § 23 Ehegesetz) oder um die Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen eines Mangels der Satzung nichtig zu machen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.