Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ZJI;

    dritter Pfeiler im Vertrag von Maastricht (1992) zur Gründung der Europäischen Union, 1997 durch den Amsterdamer Vertrag sowie 2001 durch den Vertrag von Nizza erweitert.

    Hauptaufgabe der ZJI ist die Schaffung "eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", der durch die Abschaffung der Kontrolle an Innengrenzen (siehe Schengener Abkommen), Freizügigkeit von Waren, Personen und Kapital und verstärkte innere Sicherheit im Rahmen gemeinsamer Verbrechensbekämpfung verwirklicht werden soll. Die ZJI umfasst die Asyl- und Einwanderungspolitik, die Überwachung der Außengrenzen der EU und die polizeiliche Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten (Europol).

    Zentrales Organ für die Abstimmung und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres ist der Ministerrat, der nach Anhörung des Europäischen Parlaments z.B. Übereinkommen und verbindliche Rahmenbeschlüsse verabschieden kann. Überwacht wird die Umsetzung der Vertragsbestimmungen für die Bereiche justizielle und innenpolitische Zusammenarbeit durch den Europäischen Gerichtshof.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.