Zollbestimmungen: Welche Gegenstände dürfen einreisen?

    Aus WISSEN-digital.de

    Es gehört mit zu den Horror-Vorstellungen eines jeden Reisenden: Man kommt auf der Heimreise am Zoll an und dort wird der Koffer ausgepackt. Man selbst glaubt, man hätte nichts ungewöhnliches dabei, die Zollbeamten fischen jedoch einen Gegenstand aus dem Gepäck, der gar nicht eingeführt werden darf.

    Hier erwartet den Reisenden nicht nur eine saftige Geldstrafe, sondern je nachdem auch ein gerichtliches Verfahren. Somit ist nicht nur die Einreise in andere Länder wie die USA erschwert, auch die Rückreise nach Deutschland kann mit Stolpersteinen gepflastert sein. Doch wie sehen hier die Bestimmungen aus?

    Mengen- und Wertgrenzen beachten

    In erster Linie fragen sich die meisten, inwiefern die Einfuhr von Tabak und Alkohol erlaubt ist. Eine andere Ware, die oft aus dem Ausland mitgebracht wird, sind Medikamente. Doch für alles gibt es sogenannte Mengen- oder Wertgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Hier einmal ein Beispiel, was an Tabakwaren nach Deutschland eingeführt werden darf:

    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 Gramm Rauchtabak
    • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

    So wird es vom Zoll selbst herausgegeben. Bei Alkohol gilt außerdem, dass der Einreisende das Mindestalter von 17 Jahren erreicht haben muss. Was die Höchstmenge angeht, gibt es auch hier konkrete Bestimmungen.

    Bei den Arzneimitteln gilt die Regel, dass er nur mitführen darf, was seinem persönlichen Bedarf entspricht. Wie dieses Argument ausgelegt wird, ist immer Sache des Zolls. Daher kann es vorkommen, dass der eine Zollbeamte eine etwas größere Menge an Arzneimitteln durchgehen lässt als ein anderer.

    Zweifelhafte Geschenke aus dem Ausland?

    Besonders kritisch wird es bei Geschenken. Immer wieder gibt es Waren, die im Ausland als unproblematisch eingestuft werden, am Zoll aber so richtigen Ärger verursachen können.

    Ein gutes Beispiel: Der Reisende kommt auf den Gedanken, einem Freund ein japanisches Kochmesser mitzubringen. Damastmesser zum Kochen sind nicht nur aufgrund ihrer Schärfe beliebt, sondern sehen auch gut aus. Die Einfuhr solcher Messer ist grundsätzlich erst einmal erlaubt, sofern man eine Rechnung dabei hat und sie anmeldet. Wichtiger jedoch ist, wie man sie nach Hause transportiert. Der Transport sollte grundsätzlich gut verpackt im Koffer erfolgen. Keinesfalls sollte man sie im Handgepäck mitführen. Außerdem gibt es die Bestimmung, dass ausschließlich Messer zum Kochen eingeführt werden dürfen. Messer, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Länge als Waffe gelten, sind grundsätzlich verboten.

    Man mag es nicht meinen, aber ähnlich sieht es auch beim Messerschärfer aus: Wer einen elektrischen Messerschärfer als Geschenk mitbringt, sollte in jedem Fall eine Bedienungsanleitung dabei haben, die erklärt, wie das Gerät genutzt wird. Andernfalls kann es vom Zoll eingezogen werden.

    Bei den Messern gilt übrigens auch das, was bei jeden anderen, zweifelhaften Geschenken wichtig ist: Die Waren fachgerecht anzumelden, erweckt mehr Vertrauen als es schweigend darauf ankommen zu lassen. Einige Waren muss man mündlich anmelden, für andere ein Formular ausfüllen. Weitere Informationen hierzu findet man direkt online beim Zoll.

    Außerdem stellt der Zoll eine eigens angefertigte App zur Verfügung, mit welcher der Reisende ganz einfach herausfinden kann, welche Waren erlaubt sind und welche nicht.