Zoll

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    1. altes deutsches Längenmaß; 1 Zoll = 1/12 Fuß = 2,6 Zentimeter.
    1. öffentliche Abgaben, die auf Waren erhoben werden, die in einen anderen Staat eingeführt werden. Zölle werden aber auch auf die Benutzung von Straßen erhoben (Maut), wobei diese Durchfuhrzölle gesamtwirtschaftlich gesehen nur noch eine geringe Rolle spielen. Die Zölle sind indirekte Steuern. Man unterscheidet

    1. Schutzzölle: Sie sollen die inländische Produktion fördern und diese vor Dumpingpreisen aus dem Ausland schützen (auch Ausgleichszölle genannt).

    2. Finanzzölle: Sie sollen dem Staat Einnahmen verschaffen.

    Einfuhrzölle werden auf ausländische Waren erhoben, häufig zur Einfuhrbeschränkung; Ausfuhrzölle erschweren die Ausfuhr inländischer Waren, teilweise um dringend benötigte oder seltene Waren für die einheimische Bevölkerung bereit zu halten. Seit dem Zweiten Weltkrieg setzt sich eine Tendenz zu Zollabbau immer weiter durch. Das deutsche Zollrecht wurde vom Zollkodex der Europäischen Union vom 1.1.1994 weitgehend verdrängt (Zollunion). Im internationalen Handel werden zunehmend Vertragszölle erhoben, die u.a. im Rahmen des GATT, heute unter Überwachung durch die Welthandelsorganisation WTO, vereinbart wurden. Sie stehen im Gegensatz zu autonomen Zöllen, die von der Regierung erhoben werden.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
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    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.