Zivilprozessordnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: ZPO;
enthält den wesentlichen Teil der Vorschriften, die das Verfahren zur Führung von Zivilprozessen regeln.
Verfahrensweg des Zivilprozesses: Güteverfahren, Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht, Parteivorschläge, Beweisaufnahme, Urteil, dagegen Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung.
Einer mittellosen Partei kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |