Zins

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    (von lateinisch: census, "Abgabe, Steuer")

    im weiteren Sinne Miete, Pacht; auch für Abgaben, Steuern etc. gebräuchlich. Im engeren Sinne Vergütung für geliehenes Kapital (meist in der Mehrzahl: Zinsen). Der Preis für geliehenes Kapital wird für eine bestimmte Zeit in Prozent des Kapitals (Zinsfuß) berechnet. Der Zins hat Einfluss auf die Preisbildung; er wird staatlich geregelt von der Europäischen Zentralbank (EBZ).

    Es existieren viele verschiedene Zinsbegriffe, je nachdem, unter welchem Aspekt er betrachtet wird. Diese sind unter anderem:

    1. Aspekt der Fristigkeit: kurzfristiger Kredit, langfristiger Kredit;

    2. Anlageart: Geldzins, Kreditzins, Wertpapierzins, Hypothekenzins.

    3. Bezug zur Rechengröße/Bezugsgröße: Effektivzins, Nominalzins, Realzins.

    Die Höhe des Zinses und die Unterschiede zwischen den Zinsen für verschiedene Anlagearten beeinflussen das Investitions- und Sparverhalten der Bürger.

    Geschichte

    Darlehen waren in Altägypten unentgeltlich, dagegen wurde bei Babyloniern und Assyrern Zinsen erhoben; Gesetze der späten römischen Kaiserzeit setzten Zinsgrenzen fest. Diokletian 12 Prozent, Justinian 6 Prozent; die kirchliche Gesetzgebung verbot Geistlichen das Zinsgeschäft (4. Jh.), in der Karolingerzeit auch für Laien strenge Zinsverbote; Konzil von Vienne (1311) strafte die Behauptung, Zinsnehmen sei keine Sünde, wie Häresie: Juden wurden daher zu gesuchten Geldverleihern, weil sie Zinsen nahmen und das Geldverleihgeschäft betreiben konnten; das kanonische Zinsverbot (klar ausgedrückt bei Thomas von Aquin) wurde praktisch schon im 13./14. Jh. in den italienischen Handelsstädten, den Zentren des Frühkapitalismus, in verschiedenen Formen umgangen (Montes). Seit dem 16. Jh. wurden bestimmte Zinstaxen durch staatliche Gesetze geregelt.