Wehrpflicht

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    gesetzliche Verpflichtung zum Wehrdienst. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1956 einen verpflichtenden Grundwehrdienst sowie einen unbefristeten Wehrdienst im Verteidigungsfall. Aus Gewissensgründen kann der Wehrdienst zugunsten eines Zivildienstes mit sozialem Nutzen verweigert werden (Wehrdienstverweigerung).

    Geschichte

    Die Wehrpflicht setzte sich erst nach der Französischen Revolution durch (Vorläufer die Levée en masse 1792). Die Einführung der Wehrpflichtigenarmee, im Verbund mit Nationalismus und Patriotismus, war eine der Grundlagen für die Napoleanischen Eroberungen und ermöglichten erst die moderne Kriegsführung. Die zahlenmäßig kleinen, aber gut ausgebildeten Berufs- und Söldnerarmeen, die das Kriegsgeschehen in Europa bis ins 18. Jahrhundert bestimmten, waren oftmals einfach zu wertvoll, um in großen Schlachten eingesetzt zu werden. Erst durch die Wehrpflicht standen nahezu unbegrenzt Soldaten für militärische Aktionen zur Verfügung. Nach den napoleonischen Kriegen wurde die Wehrpflicht 1814 in Preußen eingeführt (Landwehr, Landsturm) und blieb in den Grundzügen bis zum Ersten Weltkrieg beibehalten; seit 1870/71 bestand außer in England überall in Europa Wehrpflicht. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde sie in Deutschland 1919 durch den Versailler Vertrag abgeschafft, 1935 als einjährige Wehrpflicht wieder eingeführt, 1936 auf zwei Jahre verlängert, 1945 nach der Kapitulation aufgehoben. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90 stellten oder stellen eine Reihe europäischer Staaten - darunter Frankreich, Italien und Spanien - von einer Wehrpflichtigenarmee auf eine kleinere, aber besser ausgebildete Berufs- oder Freiwilligenarmee um. In den Vereinigten Staaten besteht in Friedenszeiten keine Wehrpflicht, ebenso in Großbritannien.