Videoüberwachung auf privatem Grund - das sollte man unbedingt beachten

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    Grundsätzlich ist die Videoüberwachung mit die sicherste Methode, sich nicht nur effektiv vor Einbruch und Diebstahl schützen zu können, sondern ist zudem das beliebteste Hilfsmittel, welches zur Aufklärung von Tatbeständen und schließlich zur Täteridentifizierungen führt. So einfach und ganz unvermittelt lassen sich Videoüberwachungskameras allerdings nicht überall anbringen. Eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesetzgebungen sorgt nicht selten bei diesem Thema für Verwirrungen.

    Denn wer diese Art der Überwachung vornehmen darf und vor allem wo, ist nicht nur umstritten, sondern auch zum Teil gesetzeswidrig. Ob in der Öffentlichkeit oder auch für den privaten Gebrauch auf privaten Grundstücken. Jede Installierung und Inbetriebnahme einer Kamera muss gesetzeskonform sein, ansonsten hagelt es deftige Strafen für den Eigentümer und Betreiber der Videokameras. Das betrifft den Aufnahmebereich im privaten Bereich sowie in der Öffentlichkeit.

    Muss eine Kamera sein?

    Das eigene Haus vor Zugriffen, Einbrüchen und Vandalismus schützen zu wollen, ist eine sehr wichtige und ausgesprochen elementare Sache, die der privaten Sicherheit zugrunde gelegt wird. Aber muss dies gleich eine Videoüberwachung sein? Diese Frage sollte man sich schon im Vorfeld stellen, denn es gibt auch andere Möglichkeiten, sein Hab und Gut sichern und schützen zu können. Beispielsweise durch zusätzliche mechanische Absicherungen und Verriegelungen, Alarmanlagen oder auch Sicherheitspersonal. Wenn es aber um die Rundum-Überwachung eines relativ unüberschaubaren und großen Grundstückes geht, dann ist die Videoüberwachung die beste und sicherste Methode.

    Im privaten Bereich kann man grundsätzlich jederzeit eine Videoüberwachung vornehmen. Sie ist mit wesentlich weniger gesetzlichen Auflagen und Einschränkungen behaftet, als bei der Installierung und Inbetriebnahme solcher Kameras in öffentlichen Räumen und Co. Allerdings gibt es auch im privaten Bereich einige wesentliche Dinge, die man vor Anbringung einer Kamera unbedingt wissen muss.

    Rechtmäßig und zulässig

    Zunächst ist die Videoüberwachung des privaten Umfeldes zulässig. Allerdings müssen alle fremden Personen, die das private Umfeld betreten von der Überwachung in Kenntnis gesetzt werden und ganz eindeutig zustimmen. Das kann schon allein dadurch geschehen, dass Schilder darauf hinweisen, dass auf diesem Gelände eine Videoüberwachung stattfindet. Damit ist zumindest abgesichert, dass die betreffenden Personen hiervon in Kenntnis gesetzt und darauf aufmerksam gemacht wurden. Als Nächstes ist es sehr wichtig, dass beispielsweise das Sichtfeld einer jeden Kamera so justiert wird, dass auch wirklich nicht ein einziger Millimeter vom Nachbargrundstück aufgenommen wird. Und auch nicht ein Stück vom öffentlichen Gehweg, der Straße oder Parkplätze.

    Diese dürfen definitiv nicht mit zum Aufnahmematerial gehören und dementsprechend sorgsam und präzise muss man als Eigentümer dieser Kameras beim Installieren vorgehen. Alle öffentlichen Bereiche dürfen im Regelfall grundsätzlich auch nur von öffentlichen staatlichen Stellen vorgenommen und genehmigt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Aufnahmebereich des privaten Eigentums sich dennoch im öffentlichen Zugangsbereich befindet und die Kamera automatisch zwangsläufig auch diesen Bereich aufnimmt. Dann kann abhängig vom Zweck der Überwachung im Einzelfall auch diese zulässig sein.

    Verhältnismäßigkeit prüfen

    Sicherlich ist Kontrolle über Videoüberwachung gut, doch sie sollte im gesunden Verhältnis zur Zweckmäßigkeit stehen. Handelt es sich beispielsweise tatsächlich um eine Immobilie, die in einem durch Einbrüche gefährdeten Gebiet steht, oder es in der Vergangenheit immer wieder Vorfälle von Vandalismus und Diebstahl gab, dann ist diese Art der Überwachung sehr empfehlenswert. Dient sie aber nur zur Befriedigung der puren Neugier, dann sollte man davon ablassen. Sich vor rechtswidrigen Übergriffen schützen zu wollen sollte grundsätzlich der einzige Grund sein, warum eine solche Sicherheitsmaßnahme durchgeführt wird.