Vertragsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundsatz des Privatrechts, wonach es jedem freisteht, sich beliebig durch Verträge verschiedener Form zu binden, sofern ihnen nicht gesetzliche Verbote oder die guten Sitten entgegenstehen; gilt nur im Schuldrecht, während im Sachen- und Erbrecht vorgeschriebene Vertragstypen existieren.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.