Vertrag
Aus WISSEN-digital.de
auch: Kontrakt;
ein zwischen zwei oder mehr Partnern abgeschlossenes Rechtsgeschäft, dessen Erfüllung gesetzlichen Regeln unterliegt. An einen gültigen Vertrag sind alle Vertragspartner gebunden; nur unter besonderen Voraussetzungen ist eine einseitige Lösung des Vertrages möglich. Verträge werden meist schriftlich festgelegt, eine bestimmte Form ist jedoch nicht vorgeschrieben; in einigen Ausnahmefällen ist die Beglaubigung durch das Gericht oder einen Notar notwendig. Man unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen (Staatsvertrag, Konkordat) und privatrechtlichen Verträgen, die das Schuldrecht (Miet-, Kaufvertrag), das Familienrecht (Ehe-, Adoptionsvertrag) und das Erbrecht (Erbvertrag, Testament) betreffen.
Kalenderblatt - 14. September
| 1645 | Eroberung des königstreuen Bristols durch Cromwell im englischen Bürgerkrieg. |
| 1812 | Napoleon I. nimmt mit seiner "Grande Armée" Moskau ein. |
| 1930 | Bei den Reichstagswahlen kommt es zum "Erdrutsch": Die Zahl der Mandate der NSDAP erhöht sich von zwölf auf 107. |
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