Vertrag

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    auch: Kontrakt;

    ein zwischen zwei oder mehr Partnern abgeschlossenes Rechtsgeschäft, dessen Erfüllung gesetzlichen Regeln unterliegt. An einen gültigen Vertrag sind alle Vertragspartner gebunden; nur unter besonderen Voraussetzungen ist eine einseitige Lösung des Vertrages möglich. Verträge werden meist schriftlich festgelegt, eine bestimmte Form ist jedoch nicht vorgeschrieben; in einigen Ausnahmefällen ist die Beglaubigung durch das Gericht oder einen Notar notwendig. Man unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen (Staatsvertrag, Konkordat) und privatrechtlichen Verträgen, die das Schuldrecht (Miet-, Kaufvertrag), das Familienrecht (Ehe-, Adoptionsvertrag) und das Erbrecht (Erbvertrag, Testament) betreffen.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.