Vermögen
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- allgemein: gesamter in Geld bewertbarer Besitz einer Person (Privatvermögen), eines Unternehmens oder einer öffentlichen Körperschaft (öffentliches Vermögen).
- betriebswirtschaftlich: Vermögen wird auf die Aktivseite der Bilanz geschrieben.
Es gliedert sich in:
1. Anlagevermögen: dazu gehören:
a) immaterielle Vermögensgegenstände, z.B. Rechte, Patente;
b) Sachanlagen, z.B. Maschinen, Gebäude;
c) Finanzanlagen, z.B. langfristige Wertpapiere;
2. Umlaufvermögen: dazu gehören:
a) Vorräte, z.B. Lagerbestände;
b) Forderungen;
c) Wertpapiere (kurzfristig);
d) Kassenbestand, Schecks, Bankguthaben (kurzfristig verfügbar).
Siehe auch Kapital.
Kalenderblatt - 18. April
1521 | Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab. |
1951 | Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige. |
1968 | Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt. |