Verfassung

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    1. Grundgesetz eines Staates (Rechtsverordnungen, Gesetzen u.a.). Die Staatsgewalt wird durch die Verfassung an gesetzliche Normen gebunden und in ihrer politischen Macht begrenzt. In der Verfassung werden Aufbau, Kompetenz und Tätigkeit der staatlichen Organe festgelegt, meist in Form der Gewaltenteilung. Außerdem werden die Form der politischen Willensbildung sowie die Grundrechte und Pflichten der Staatsbürger konstituiert. Moderne Verfassungen verfügen über Grundrechte (Menschen- und Bürgerechte), welche die Freiheit des Individuums gegenüber dem Staat schützen. Das Grundgesetz trat am 24. 5. 1949 in Kraft; ursprünglich wurde es nur als provisorische Verfassung angesehen, ist aber auch nach der Einheit beider deutscher Staaten die höchste Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland.

    Daneben haben auch die Länder der Bundesrepublik eigene, so genannte Länderverfassungen, die aber laut Grundgesetz "den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen" müssen.

    2. die Urkunde, welche die Grundsätze festhält.
    3. grundlegende Satzung einer Vereinigung oder Körperschaft (z.B. Universität).

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.