Verein
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freiwilliger Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die Gründer bestimmen die Satzung mit Namen und Zweck des Vereins. Der Bestand einer solchen Organisation ist von der Individualität der einzelnen Mitglieder unabhängig. Zur Auflösung des Vereins ist ein besonderer Auflösungsbeschluss erforderlich. Man unterscheidet politische, wirtschaftliche, religiöse, gesellige und Sportvereine.
KALENDERBLATT - 21. September
1792 | Der französische Nationalkonvent schafft die Monarchie in Frankreich einstimmig ab. Damit ist der letzte Schritt zur Entmachtung von König Ludwig XVI. getan. |
1921 | Bei einer Explosion im Stickstoffwerk Oppau (in der Nähe von Ludwigshafen) gibt es 535 Tote und über 1 000 Verletzte. |
1948 | In Moskau werden die seit mehreren Wochen andauernden Besprechungen über die Beendigung der Blockade Berlins unterbrochen. |