Urkunde

    Aus WISSEN-digital.de

    1. schriftliche Festlegung eines Gedankens in einem Dokument, welches den Aussteller erkennen lässt und als Beweis in einer rechtlichen Angelegenheit dient (z.B. Besitzurkunde, Fahrkarte). Im Gegensatz zur privaten Urkunde werden öffentliche Urkunden von einer Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person ausgestellt (z.B. Notar).
    1. schriftliche Geschichtsquelle.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.