Unfallversicherung

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    Zweig der Sozialversicherung. Die wichtigste Aufgabe der Unfallversicherung liegt darin, Arbeitsunfälle zu verhüten. Die Berufsgenossenschaften als Träger der Unfallversicherung erlassen Unfallverhütungsvorschriften und überwachen die Einhaltung derselben durch technische Aufsichtsbeamte. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat die Unfallversicherung die Aufgabe, die Folgen des Unfalls zu mindern oder zu beseitigen. Das geschieht durch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, durch Arbeits- und Berufsförderung sowie durch Geldleistungen an den Verletzten, seine Angehörigen oder an seine Hinterbliebenen. Eine Leistung wird nicht durch jeden Unfall begründet. Die Unfallversicherung tritt nur für Unfälle ein, die der Versicherte während seiner beruflichen Tätigkeit (Arbeitsunfall) oder auf dem Wege zu oder von der Arbeitsstätte (Wegeunfall) erleidet. Auf das Verschulden der Versicherten an dem Unfall kommt es nicht an. Außerdem löst eine Berufskrankheit einen Anspruch an die Unfallversicherung aus. Die Berufskrankheiten sind in einem Katalog zusammengestellt. Man kann der Unfallversicherung als Pflichtversicherter oder als freiwillig Versicherter angehören. Nahezu die gesamte Bevölkerung ist pflichtversichert. Die Unfallversicherung wird einzig durch Beiträge der Unternehmen finanziert. Die Unfallgefahr des Betriebs beeinflusst die Höhe der Beiträge.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.