Umlaufvermögen
Aus WISSEN-digital.de
Teil der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind, sondern zur baldigen Veräußerung gedacht sind. Laut Handelsgesetzbuch §266 gliedert es sich in:
1. Vorräte (z.B. Lagerbestände)
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
3. Wertpapiere;
4. Bargeld, Schecks, Kassenbestand, Giroguthaben.
Ggs. zu: Anlagevermögen.
KALENDERBLATT - 24. September
1907 | Graf Zeppelin unternimmt mit seinem Luftschiff eine erfolgreiche Versuchsfahrt über dem Bodensee. |
1921 | Die Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße GmbH eröffnet die nach ihren Anfangsbuchstaben benannte Avus-Rennstrecke in Berlin. |
1959 | Der sowjetische Ministerpräsident Chruschtschow beendet eine zehntägige Reise durch die USA und beginnt anschließend in Camp David (bei Gettysburgh) politische Gespräche mit US-Präsident Eisenhower. |