Tuner

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch)

    1. Bezeichnung für ein komplettes Empfangsgerät (Receiver) für AM- und FM-Hörrundfunksendungen (amplitudenmodulierte und frequenzmodulierte Hörrundfunksendungen). Ein solcher Tuner enthält die Baugruppen UKW-Tuner, FM-ZF-Verstärker (Frequenzmodulations-Zwischenfrequenzverstärker), Stereodekoder, Netzteil und - gegebenenfalls - AM-Empfangsteil, AM-ZF-Verstärker, NF-Vorverstärker (Niederfrequenzvorverstärker). Für das Abhören von Rundfunksendungen sind zusätzlich noch ein NF-Leistungsverstärker (der Endverstärker bzw. die Endstufe) sowie beispielsweise entsprechende Lautsprecher erforderlich.
    1. In Fernsehrundfunkempfängern und UKW-Hörrundfunkempfängern bildet der Tuner die Eingangsstufe. Er wird meist als Kanalwähler bezeichnet, mit dem entweder eine gerastete oder kontinuierliche Abstimmung auf den gewünschten Kanal bzw. die Frequenz möglich ist. Des Weiteren erfolgt im Tuner die Verstärkung der Signale und die Erzeugung der Zwischenfrequenz.

    Erfolgt in einem Tuner gleichzeitig eine Frequenzumsetzung in einen anderen Frequenzbereich, wird das entsprechende Gerät Konverter genannt. Konverter dienen dazu, die mit einem Fernsehempfänger empfangenen Frequenzbereiche durch Umsetzung der Frequenz zu erweitern.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.