Treibhauseffekt

    Aus WISSEN-digital.de

    Auswirkung der Atmosphäre auf den Wärmehaushalt der Erde.

    Die Erdatmosphäre ist zwar für kurzwellige Sonnenstrahlung (UV-Licht) weitgehend durchlässig, reflektiert und absorbiert aber einen Teil der langwelligen Strahlung (Infrarotstrahlung), als die die UV-Strahlung von der Erdoberfläche zurückgeworfen wird. Dieser Effekt führt zu einer Erwärmung der Erdoberfläche.

    Der Treibhauseffekt ist ein natürliches Phänomen, das überhaupt erst das Leben auf der Erde ermöglicht. Ohne den Treibhauseffekt wären die Temperaturen auf der Erdoberfläche sehr viel niedriger. Durch vom Menschen (Industrie, Heizungen, Kraftfahrzeugverkehr) zusätzlich in die Atmosphäre entlassenes Kohlendioxid und andere Gase wie Methan oder Fluorchlorkohlenwasserstoffe wird der Treibhauseffekt künstlich verstärkt. Dies führt zum Abschmelzen der Polkappen und zu höherer Verdunstung, was wiederum mehr Regen bedeutet. Das vermehrte Auftreten von Stürmen, die Zunahme von heißen Sommern in den gemäßigten Klimazonen sowie ungewöhnlich extreme Temperaturschwankungen werden unter anderem als ein Anzeichen für eine bereits begonnene Verschiebung der Klimazonen sowie einer gefährlichen Aufheizung der Erdatmosphäre gewertet. Durch den verstärkten Treibhauseffekt werden sich voraussichtlich viele Klimazonen verändern und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aussterben. Der Vierte Weltklimabericht, der 2007 im Auftrag der Vereinten Nationen (UN) veröffentlicht wurde, zeigt, dass der Klimawandel rascher fortschreitet als erwartet. Noch in diesem Jahrhundert wird für den schlimmsten Fall - verglichen mit der vorindustriellen Zeit - eine Aufheizung um 2,4 bis 6,4 °C vorhergesagt. Laut Bericht bestehen keine Zweifel darüber, dass die Veränderungen weitgehend durch die Menschheit verursacht werden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.