Tilgung

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    1. planmäßige Beseitigung einer Schuld durch Erfüllung (§ 362 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch), Hinterlegung, Aufrechnung oder Erlass. Die Tilgung ist ein Teil der Annuität; sie enthält nicht die Zinsen, die noch auf die Restschuld anfallen und ist deshalb kleiner als der Betrag, den man tatsächlich zahlen muss (Annuität). Es gibt verschiedene Tilgungspläne, bei denen die Annuitäten konstant bleiben und die Tilgungsraten kleiner werden oder solche mit konstanten Tilgungsraten, bei denen die Annuitäten kleiner werden.
    1. Streichung eines Eintrags im Strafregister nach Ablauf der Tilgungsfrist.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.