Städtebau

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    Teilgebiet des Städtewesens (Urbanistik) mit verschiedenen Untergebieten, das die gestalterische, bauliche und räumliche Entwicklung in den Gemeinden steuern soll. Die Stadtplanung wird nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auch Bauleitplanung, im Allgemeinen Ortsplanung genannt. Die städtebauliche Entwicklung soll dem Wohle der Allgemeinheit entsprechen, den Boden gerecht nutzen und für eine menschenwürdige Umwelt sorgen. Von besonderer Bedeutung dabei ist die Städteplanung, die unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien (Wirtschaftlichkeit, soziale, kulturelle, gesundheitliche und hygienische Aspekte u.a.) die Bebauung und Nutzung des Bodens in einer Stadt steuern soll. Die wichtigsten Instrumente der Stadtplanung, die den Gemeinden unterliegt, sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Während der Flächennutzungsplan die beabsichtigte Nutzung von Flächen allgemein festlegt (Wohnen, Arbeiten, Anlagen, die Güter und Dienstleistungen bereitstellen, Erholungsgebiete), gibt der Bebauungsplan detaillierte Vorgaben und Richtlinien für die einzelnen Gebiete (wie Baulinie und Baugrenzen, Anzahl der Geschosse, Baugestaltung). Stand einst die Korridorstraße im Vordergrund (Straßen mit Gebäuden gesäumt), ging man dann zum Zeilenbau über, d.h. die Gebäudereihen stehen schräg oder senkrecht zur Straße). Heute sucht man die verschiedenen Elemente wie Hoch-, Mittelhoch- und Flachbau zu mischen, um den jeweiligen Wohnbedürfnissen nachzukommen.

    Siehe auch Stadtbaukunst.