Streckgrenze

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    charakteristische Größe für die Festigkeit von Werkstoffen. Die Streckgrenze ist bei derjenigen Zugkraft erreicht, ab der sich das Material bleibend verformt, also nicht mehr zurückfedert. Bei der unteren Streckgrenze bleibt beim Zugversuch die stetig erhöhte Zugkraft erstmalig konstant, danach lässt sie sich unter Verformung des Materials nur noch geringfügig bis zur Erreichung der so genannten Zugfestigkeit steigern, ab der der Werkstoff endgültig nachgibt. Die Zugfestigkeit der im Maschinenbau vorwiegend verwendeten Vergütungsstähle liegt im allgemeinen zwischen 400 und 1 200 N/mm².