Steuergeheimnis
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Amtsgeheimnis der Steuerverwaltung (vgl. § 30 Abgabenordnung, AO). Das Steuergeheimnis ist unverletzlich; eine Ausnahme bildet die Auskunftspflicht bei Kapitalverbrechen. Die vorsätzliche Verletzung des Steuergeheimnisses wird nach § 355 Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Kalenderblatt - 11. April
| 1814 | Kaiser Napoleon I. muss abdanken, nachdem die Alliierten Paris besetzt haben. |
| 1945 | Amerikanische Truppen befreien das KZ Buchenwald. |
| 1968 | Der Student Rudi Dutschke wird bei einem Attentat verletzt. Er stirbt 1979 an den Spätfolgen. |
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