Staat

    Aus WISSEN-digital.de

    Unter dem Terminus Staat wird im Allgemeinen jene politische Gemeinschaft verstanden, die auf einem Territorium (Staatsgebiet) über eine große Gruppe Menschen (Staatsbevölkerung) Macht auf der Basis einer bestimmten Staatsordnung ausübt. In diesem Sinn übernimmt der Staat Ordnungsaufgaben, die durch Staatsoberhaupt, Regierung, Parlament, Gerichte (Staatsorgane) im Namen des Staates ausgeführt werden. Ein Staat ist souverän (siehe auch Souveränität), wenn er über umfassende, von keiner höheren Macht eingeschränkte Hoheitsrechte verfügt.

    Eingeführt wurde der Begriff "Staat" durch Niccolo Machiavelli im 15. Jh., der ihn für den Zustand der Herrschafts- bzw. Machtordnung eines Landes bzw. eines Stadtstaates benutzte. Im 16. und 17. Jh. fand der Begriff eine weit reichende Verbreitung, drang in den französischen (état), englischen (state) und deutschen Sprachgebrauch ein und war als Begriff für Stand, Lage, Rang und Würde gebräuchlich. Im 18. Jh. wurde mit dem Begriff Staat die durchorganisierte Herrschaft innerhalb der Territorien bezeichnet. Beginnend mit der Aufklärung und im Idealismus seinen Höhepunkt erreichend, findet innerhalb der Staatstheorien der Gedanke Verbreitung, dass nicht der Wille eines Volkes ausreicht, sondern eine geistig-sittliche und rechtliche Ordnung darüber steht, die als Idee den Staatsorganismus durchdringt.

    Die äußere Gestalt von Staaten ist stark verschieden, sie reicht von Zwergstaaten bis hin zu Groß- bzw. Supermächten, denen aber grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Staatsgebietes die gleichen Hoheitsrechte zukommen.

    Die wohl größte Differenzierung zwischen den verschiedenen Staaten ergibt sich in der Ausübung ihrer Staatsgewalt. Danach lassen sich demokratische (Demokratie), autoritäre (Aristokratie) und totalitäre (Totalitarismus) Systeme (Staatsformen) unterscheiden, die nicht nur in der Machtausübung, sondern auch in der Erfüllung von Staatsaufgaben erhebliche Differenzen aufweisen.

    Innerhalb der modernen Demokratien herrscht das Prinzip der Grund- und Freiheitsrechte für jeden Angehörigen des Staates als entscheidendes vor. Dadurch erhält der moderne Staat seinen Charakter als Rechtsstaat.

    Durch die herrschende Rechtsordnung (Recht) wird dem Staat die Möglichkeit gegeben, das Zusammenleben der Gesellschaft auf Dauer zu regeln. Im Rechtsstaat müssen alle staatlichen Aktivitäten durch die gesetzgebende Verfassung und die übrige Rechtsordnung abgedeckt sein; im Besonderen sollen die Rechte der Staatsbürger gegenüber dem Staat klar definiert sein. Im modernen Rechtsstaat haben somit die Verfassung und die Grund- und Freiheitsrechte eine entscheidende Funktion inne (politisches System).

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.