Spektrum

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    1. Farbenzerstreuung des Lichtes beim Durchgang durch das Prisma oder Beugungsgitter. Das sichtbare Spektrum umfasst die Spektralfarben, das unsichtbare Spektrum das Ultrarot, die elektrischen Wellen, das Ultraviolett und die Röntgenstrahlen. Leuchtende Stoffe liefern ein Emissionsspektrum, und zwar feste Stoffe und Flüssigkeiten ein ununterbrochenes Farbband (kontinuierliche Spektren), Gase entweder einzelne scharf getrennte Linien (Linienspektrum) oder viele eng beieinander liegende Linien, deren Helligkeit in aufeinander folgenden Abschnitten stetig abnimmt (Bandenspektrum). Durchdringt das Licht einen Stoff, so verschluckt dieser bestimmte Wellenlängen; an ihrer Stelle erscheinen im Absorptionsspektrum dunkle Linien, die einen Schluss auf die Natur des Stoffes erlauben (Frauenhofersche Linien).
    2. relative Häufigkeit der Bestandteile eines Strahlengemischs hinsichtlich einer gemeinsamen Eigenschaft (v.a. Wellenlänge).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.