Sozialstaat
Aus WISSEN-digital.de
Staatsprinzip, in dem ein Staat nach Möglichkeit allen seinen im Staatsverband lebenden Bürgern die sozialen Mindestleistungen gewährleisten kann. Unter diesen Mindestleistungen werden i. A. verstanden: Schutz vor Krankheit und Unfällen, Erwerbslosigkeit im Alter, Tod des Ernährers sowie Arbeitslosigkeit. Die Absicherung des Bürgers wird durch unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Staaten gewährleistet - hauptsächlich durch das Sozialversicherungssystem, aber auch durch staatliche Hilfsmaßnahmen wie Arbeitslosengeld oder öffentliches Gesundheitswesen. Im Sozialstaat besteht ein Rechtsanspruch auf die sozialen Leistungen - somit verbindet sich die Idee des Rechtsstaats mit der des Sozialstaats.
Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich in Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes als sozialer Rechtsstaat.
Kalenderblatt - 12. September
1683 | In der Schlacht am Kahlenberg hindern 65 000 Mann des Deutschen Reichs ein Heer von 100 000 Türken an der Einnahme Wiens und damit an der Eroberung Europas. |
1943 | Hitlers Fallschirmjäger befreien Mussolini aus der Haft im Hotel Campo Imperatore auf dem San Sasso. |
1949 | Theodor Heuss wird zum ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. |