Sozialstaat

    Aus WISSEN-digital.de

    Staatsprinzip, in dem ein Staat nach Möglichkeit allen seinen im Staatsverband lebenden Bürgern die sozialen Mindestleistungen gewährleisten kann. Unter diesen Mindestleistungen werden i. A. verstanden: Schutz vor Krankheit und Unfällen, Erwerbslosigkeit im Alter, Tod des Ernährers sowie Arbeitslosigkeit. Die Absicherung des Bürgers wird durch unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Staaten gewährleistet - hauptsächlich durch das Sozialversicherungssystem, aber auch durch staatliche Hilfsmaßnahmen wie Arbeitslosengeld oder öffentliches Gesundheitswesen. Im Sozialstaat besteht ein Rechtsanspruch auf die sozialen Leistungen - somit verbindet sich die Idee des Rechtsstaats mit der des Sozialstaats.

    Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich in Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes als sozialer Rechtsstaat.

    Kalenderblatt - 12. September

    1683 In der Schlacht am Kahlenberg hindern 65 000 Mann des Deutschen Reichs ein Heer von 100 000 Türken an der Einnahme Wiens und damit an der Eroberung Europas.
    1943 Hitlers Fallschirmjäger befreien Mussolini aus der Haft im Hotel Campo Imperatore auf dem San Sasso.
    1949 Theodor Heuss wird zum ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt.