Sozialstaat
Aus WISSEN-digital.de
Staatsprinzip, in dem ein Staat nach Möglichkeit allen seinen im Staatsverband lebenden Bürgern die sozialen Mindestleistungen gewährleisten kann. Unter diesen Mindestleistungen werden i. A. verstanden: Schutz vor Krankheit und Unfällen, Erwerbslosigkeit im Alter, Tod des Ernährers sowie Arbeitslosigkeit. Die Absicherung des Bürgers wird durch unterschiedliche Maßnahmen in den einzelnen Staaten gewährleistet - hauptsächlich durch das Sozialversicherungssystem, aber auch durch staatliche Hilfsmaßnahmen wie Arbeitslosengeld oder öffentliches Gesundheitswesen. Im Sozialstaat besteht ein Rechtsanspruch auf die sozialen Leistungen - somit verbindet sich die Idee des Rechtsstaats mit der des Sozialstaats.
Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich in Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes als sozialer Rechtsstaat.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |