Selbstverwaltung

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    1. Wahrnehmung von Verwaltungsgeschäften, die an sich in den Aufgabenbereich des Staates fallen, aber von Verbänden ausgeführt werden, die die Struktur einer öffentlichen Körperschaft haben. Der historische Ursprung liegt im Gemeinderecht, insbesondere der preußischen Städteordnung (1808). Später löste sich aber diese enge Verbindung zwischen Gemeinde-, Kreis- und Provinzverwaltung auf in eine Verwaltung mit allgemein verwendbarer Organisationsstruktur.
    2. Prinzip des Syndikalismus und des Sozialismus in England, nach dem alle Entscheidungen auf der Ebene der von ihnen direkt Betroffenen gefällt wurden.