Selbstbeteiligung

    Aus WISSEN-digital.de

    der Anteil des Versicherten an der Schadenssumme einer Versicherung; die Versicherung setzt erst bei einem vorher vereinbarten Mindestbetrag ein; diese Regelung dient der Entlastung der Versicherungsgesellschaften von unrentablen Bagatellfällen. In der Krankenversicherung bezeichnet Selbstbeteiligung (Eigenbeteiligung) die Zuzahlungen des Versicherten zu bestimmten Versicherungsleistungen.