Selbstbeteiligung
Aus WISSEN-digital.de
der Anteil des Versicherten an der Schadenssumme einer Versicherung; die Versicherung setzt erst bei einem vorher vereinbarten Mindestbetrag ein; diese Regelung dient der Entlastung der Versicherungsgesellschaften von unrentablen Bagatellfällen. In der Krankenversicherung bezeichnet Selbstbeteiligung (Eigenbeteiligung) die Zuzahlungen des Versicherten zu bestimmten Versicherungsleistungen.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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