Seerecht
Aus WISSEN-digital.de
Gesetzeswerk zur Regelung der Schifffahrt und Fischerei auf hoher See; umfasst "privates Seerecht" zur Klärung aller Streitfragen zwischen den beteiligten Parteien (Reeder, Schiffer, Besatzung, Passagiere und Frachtgebern) und "öffentliches Seerecht" zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff, Schiffsrouten und Seeleuten (Seepolizei).
Im "internationalen öffentlichen Seerecht" werden auf der Grundlage der von Hugo Grotius proklamierten "Freiheit der Meere" internationale Vereinbarungen geregelt (Seevölkerrecht, innerstaatliches Verfassungs- und Verwaltungsrecht und Seehandelsrecht).
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |