Schule

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    1. Bildungs- und Ausbildungsstätte; in Deutschland stellt das Grundgesetz (Artikel 7) das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Die Gestaltung des Schulsystems unterliegt dem jeweiligen Bundesland. Die Aufgabe der Schule ist es, Kindern und Jugendlichen planmäßig in der Form des Unterrichts Wissen und die Fähigkeit, zu urteilen zu vermitteln. Siehe auch Schulpflicht.
    2. bestimmte Richtung in Wissenschaft oder Kunst. Meist durch Innovationen eines einzelnen oder einer Gruppe von mit diesem Gebiet beschäftigten Personen begründet, z.B. die Frankenthaler Schule in der Malerei, begründet durch niederländische protestantische Flüchtlinge.
    3. andere Bezeichnung für einen kleinen Schwarm oder ein kleines Rudel von Fischen oder Meeressäugern; insbesondere bei Walen, Delfinen etc.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.