Schuld

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Strafrecht: Schuld tritt ein bei unrechtmäßigem Verhalten, d.h. einem Täter kann vorgeworfen werden, dass er die Ungesetzlichkeit einer Handlung akzeptiert, obwohl er in der Lage gewesen wäre, statt rechtswidrig rechtmäßig zu handeln. Schuld tritt nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit ein. Sie begründet die Strafbarkeit.
    2. Verbindlichkeiten eines Unternehmens an einen Gläubiger.