Schleswig-Holstein

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    Schleswig-Holstein

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    Landeshauptstadt Kiel
    Fläche 15.799 km²
    Einwohner 2.837.000
    Webpräsenz www.Schleswig-Holstein.de

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    Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Es wird untergliedert in elf Kreise und vier kreisfreie Städte. Die Hauptstadt Schleswig-Holsteins ist Kiel.

    Geografie

    Schleswig-Holstein ist 15.799 km² groß und ist das nördlichste Land Deutschlands. Es grenzt im Süden an Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern und im Norden an den deutschen Nachbarstaat Dänemark. Außerdem wird das Land im Westen von der Nordsee und im Osten von der Ostsee begrenzt. Geografisch gehört Schleswig-Holstein zum südlichen Teil der Halbinsel Jütland mit den Inseln Helgoland, Fehmarn und den Nordfriesischen Inseln; außerdem hat das Bundesland Anteil am Norddeutschen Tiefland.

    Bevölkerung

    In Schleswig-Holstein leben 2,8 Millionen Einwohner, die überwiegend in der Region um die Stadt Hamburg und an der Ostseeküste siedeln. Wichtige Städte neben der Hauptstadt Kiel sind Flensburg und Lübeck. Neben der deutschstammigen Bevölkerung gibt es im nördlichen Landesteil Schleswig auch eine dänische Minderheit sowie eine friesische Minderheit.

    Wirtschaft

    Schleswig-Holstein ist im Vergleich zu den meisten anderen alten Bundesländern wirtschaftlich eher strukturschwach mit nur zwei Großstädten. Zentrale Wirtschaftsbranchen Schleswig-Holsteins sind Nahrungs- und Genussmittel, an den Küsten überwiegend Schiffbau, Fischerei und weiterverarbeitende Gewerbe. Der Tourismus spielt eine wichtige Rolle; attraktive Reiseziele sind vor allem Sylt, Helgoland und die Ostseeküste.

    Geschichte

    Früher preußische Provinz zwischen Ost- und Nordsee; 1386 erwachsen aus der Grafschaft Holstein und dem Herzogtum Schleswig, das dem holsteinischen Herrscherhaus der Schauenburger von Dänemark als Lehen übertragen wurde.

    Die in Realunion verbundenen Gebiete traten nach dem Erlöschen der Schauenburger im Mannesstamm durch Verfügung der Stände 1460 in Personalunion zu Dänemark unter der Bedingung, "up ewig ungedeelt" zu bleiben; im Lauf des 16. Jh.s trat die Gottorper Linie des Königshauses die Teilherrschaft in den Herzogtümern an, verlor jedoch 1720/21 die schleswigschen Gebietsteile und verzichtete 1733 nach der Belehnung mit Oldenburg auch auf Holstein, erwarb aber nach salischem Gesetz bei Erlöschen der Hauptlinie des dänischen Königshauses in der Augustenburger Nebenlinie Erbanspruch auf Schleswig-Holstein.

    Im Zuge der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress wurde Holstein als deutsches Land dem Deutschen Bund angeschlossen, dagegen fand das gleichfalls deutsche Schleswig als ehemaliges dänisches Lehen keine Aufnahme; die verwickelte Situation verschärfte sich mit der Thronbesteigung des letzten Angehörigen des dänischen Herrscherhauses im Mannesstamm (Friedrich VII.), da nach dessen Tod in Dänemark die weibliche Thronfolge, in den Elbherzogtümern aber das Salische Gesetz, das die weibliche Erbfolge nicht kannte, zur Geltung kommen musste; der Zwiespalt förderte die nationale Bewegung in Schleswig-Holstein, verschärfte andererseits die Maßnahmen der Dänen zur Wahrung ihres Besitzes (Versuch der Einverleibung Schleswigs in Dänemark); Folge des deutsch-dänischen Kriegs von 1848-1850, der trotz anfänglicher Siege auf deutscher Seite (Eckernförde, Düppeler Schanzen) mit Rücksicht auf die europäische Konstellation (Sympathien Englands für Dänemark) keine entscheidende Lösung brachte, ohne Erfolg auch der Schlichtungsversuch Englands in Übereinstimmung mit den Großmächten im Londoner Protokoll 1852. Verzicht Dänemarks auf die Einverleibung Schleswigs, Anerkennung des Prinzen Christian von Sonderburg-Glücksburg als Thronfolger und als Gesamterbe der Länder in Personalunion, Geldabfindung für den rechtmäßigen Erben der Elbherzogtümer Schleswig-Holstein, Herzog Christian von Augustenburg.

    Der Erlass der dänischen Verfassung von 1863 (mit Einschluss Schleswigs) nach dem Tod Friedrichs VII. war ein Verstoß gegen das Londoner Protokoll; der Sohn des Augustenburgers (der nicht in den Verzicht auf Schleswig-Holstein eingeschlossen war) nahm darauf den Herzogtitel an; das Eingreifen Österreich-Preußens führte zum Schleswig-Holsteinischen Krieg 1864, der Österreich-Preußen die gemeinsame Herrschaft über die Elbherzogtümer brachte, aber auch zum Anlass des Deutschen Kriegs von 1866 wurde, der schließlich Preußen den alleinigen Besitz Schleswig-Holsteins garantierte; im Vollzug des Versailler Vertrages nach Volksabstimmung (1920) Abtretung Nordschleswigs an Dänemark.

    1949 bildete die britische Militärregierung das Land Schleswig-Holstein, dessen Landesverfassung am 12.1.1950 in Kraft trat.