Sachlegitimation

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    auch: Sachbefugnis;

    im Prozessrecht Befugnis zur Führung eines Rechtsstreits als Kläger (Aktivlegitimation) oder Beklagter (Passivlegitimation).

    Kalenderblatt - 20. April

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    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.