Sachenrecht
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für alle Gesetze, die das Verhältnis von juristischen Sachen zu Personen zum Gegenstand haben, d.h. das unmittelbare dingliche Recht an der Sache betreffen. Es enthält die Vorschriften über den Erwerb und den Verlust an Sachen und die daran möglichen Befugnisse. Dingliche Rechte können sich auf bewegliche Sachen und Grundstücke beziehen und wirken gegenüber jedermann, also absolut. Als wichtigstes, weil unbeschränktes, dingliches Recht ist das Eigentum zu nennen. Beschränkte dingliche Rechte sind Nutzungs- und Verwertungsrechte wie z.B. der Nießbrauch oder die Grunddienstbarkeit.
Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB geregelt (§§ 854 bis 1296 BGB).
Kalenderblatt - 11. September
| 1801 | Uraufführung von Friedrich Schillers romantischer Tragödie "Die Jungfrau von Orleans" in Leipzig. |
| 1894 | Anlässlich der Einweihung des Palazzo Publico wird die Nationalhymne San Marinos zum ersten Mal zur Aufführung gebracht. |
| 1901 | In der Bucht von Danzig treffen sich Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. bei einer Flottenparade zu einer politischen Aussprache. |
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