Sachenrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für alle Gesetze, die das Verhältnis von juristischen Sachen zu Personen zum Gegenstand haben, d.h. das unmittelbare dingliche Recht an der Sache betreffen. Es enthält die Vorschriften über den Erwerb und den Verlust an Sachen und die daran möglichen Befugnisse. Dingliche Rechte können sich auf bewegliche Sachen und Grundstücke beziehen und wirken gegenüber jedermann, also absolut. Als wichtigstes, weil unbeschränktes, dingliches Recht ist das Eigentum zu nennen. Beschränkte dingliche Rechte sind Nutzungs- und Verwertungsrechte wie z.B. der Nießbrauch oder die Grunddienstbarkeit.

    Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB geregelt (§§ 854 bis 1296 BGB).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.