Rückgängig

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Undo, Widerrufen;

    Befehl neuerer Anwendungsprogramme, der es erlaubt, die letzte(n) Aktion(en) zurückzunehmen, z.B. das Löschen einer Textpassage oder das Färben eines Bildbereichs. So lassen sich Fehler auf komfortable Weise ungeschehen machen. Ausgenommen vom Rückgängig-Befehl sind Aktionen, die das Dateimanagement betreffen (Speichern usw.).