Räumungsklage
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ist die nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gegen den Mieter erhobene Klage auf Herausgabe der überlassenen Räume bzw. des Grundstücks. Ausschließlich zuständig bei Wohn- und Geschäftsräumen ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Räume liegen (vgl. § 29a Zivilprozessordnung).
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |