Räumungsklage

    Aus WISSEN-digital.de

    ist die nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gegen den Mieter erhobene Klage auf Herausgabe der überlassenen Räume bzw. des Grundstücks. Ausschließlich zuständig bei Wohn- und Geschäftsräumen ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Räume liegen (vgl. § 29a Zivilprozessordnung).