Revisionsbegründung
Aus WISSEN-digital.de
jede Revision ist innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (Revisionsfrist) zu begründen. Diese muss enthalten: Revisionsantrag, die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und Aufhebung beantragt wird; Revisionsgrund, die Behauptung, dass das Urteil auf Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Eine Rechtsnorm ist dann verletzt, wenn sie nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |