Revisionsbegründung

    Aus WISSEN-digital.de

    jede Revision ist innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (Revisionsfrist) zu begründen. Diese muss enthalten: Revisionsantrag, die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und Aufhebung beantragt wird; Revisionsgrund, die Behauptung, dass das Urteil auf Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Eine Rechtsnorm ist dann verletzt, wenn sie nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.