Revision (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
Instanzenzug nach Ausgangsverfahren und Berufung; Rechtsmittel zur Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht.
Im Zivilprozess ist die Revision statthaft gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile (§ 545 Abs. 1 Zivilprozessordnung) und unstatthaft gegen die in § 545 Abs. 2 ZPO genannten Urteile.
Im Strafprozess müssen Verfahrensverstöße nachgewiesen werden. Revision muss innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Urteils eingelegt und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.
Siehe auch Revisionsbegründung, Revisionsverfahren.
Kalenderblatt - 18. Juli
| 1922 | Der Reichstag verabschiedet das Republikschutzgesetz, das unter dem Eindruck der Ermordung von Außenminister Walther Rathenau ausgearbeitet wurde und dem Schutz der demokratischen Staatsform vor politischem Extremismus dienen soll. Es ist zunächst auf fünf Jahre befristet, wird aber 1927 noch einmal um zwei Jahre verlängert. |
| 1930 | Der Reichskanzler Heinrich Brüning löst den Reichstag auf, nachdem die von der Regierung mit Notverordnungsrecht angeordneten Steuererhöhungen von den Abgeordneten abgelehnt wurden. |
| 1949 | Gründung der "Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). |
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