Restaurierung

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Unter Restaurierung versteht man die Wiederherstellung eines Kunstwerkes unter Berücksichtigung seines ursprünglichen oder gewachsenen Zustandes (im Unterschied zur Konservierung, die den erreichten Zustand sichert). Die Restaurierung geht von den zum Teil irreversiblen Erscheinungen natürlichen Alterns des Kunstwerkes durch (Luft-)Feuchtigkeit, Temperatur(-Wechsel), Licht, Sauerstoff, Luftverunreinigung, mechanischer Beeinflussung usw. aus, also von chemischen und physikalischen Veränderungen, ergänzt um von Menschen verursachte Zerstörungen.

    Maßnahmen zur Restauration gab es bereits in der Antike. Mit Ausbau der Museen (Anfang des 19. Jahrhunderts) wurde eine puristische Restauration angestrebt, die den originalen Zustand des Kunstwerkes wiederherstellen sollte, so dass oft spätere Ergänzungen (z.B. Barockaltäre in mittelalterlichen Kirchen) wieder beseitigt wurden. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das gewachsene Kunstwerk mit späteren Hinzufügungen und Veränderungen (Alterung) der Restauration zugrunde gelegt. Der Alterungsprozess sollte durch Restaurierung (auf Grund der Kenntnis seiner chemischen und physikalischen Wirkungen) verzögert und die Tradierung des materiellen Kunstwerkes gewährleistet werden.

    Heute trifft man in der Denkmalspflege, in Museen und Sammlungen auf eine Mischung aus Restaurierung und Konservierung. Die Kompliziertheit der Restaurierung erfordert eine spezielle Ausbildung von Restauratoren und Konservatoren unter Mitwirkung naturwissenschaftlicher Disziplinen und Methoden in den Speziallabors der Museen, in Denkmalsämtern, Materialprüfungsanstalten usw.

    Internationale Kooperation findet man im "Centre international d'études pour la conservation des biens culturels" (Rom), im "International Council of Museums", im "International Council of Monuments and Sites"; Schadensbefunde, Konservierungs- und Restaurierungsmethoden werden dokumentiert und Austauschmaterialien erprobt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.